CE-Kennzeichnung

Das Thema CE-Kennzeichnung ist für viele Unternehmen von großer Relevanz, denn sowohl Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau als auch Generalunternehmer sind davon betroffen. Das seit 1995 eingeführte CE-Zeichen ist der sicherheitstechnische „Reisepass“ für Produkte und Maschinen. Waren mit dieser Kennzeichnung dürfen in allen Ländern der EU betrieben und vermarktet werden. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“

Liefern Sie als Hersteller Ihr Produkt mit einer Konformitätserklärung oder mit einer Einbauerklärung aus? Verwenden Sie noch die alte "Herstellererklärung"? Mit Ausstellung einer Konformitäts- oder Einbauerklärung erklären Sie, dass Ihre Maschine mit allen relevanten Anforderungen der aufgeführten europäischen Richtlinien und Normen übereinstimmt.

Unsere Beratungsschwerpunkte umfassen:

• Auslegung der sicherheitsgerichteten Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine (z.B. Lichtvorhang, Scanner, trennende Schutzeinrichtung).

• Durchführung der Gefahren-/Risikoanalyse

• Aufbau und Archivierung der Technischen Dokumentation (nach Maschinen- Richtlinie 2006/42/EG)

• CE-Koordinierung innerhalb des Unternehmens

• „wesentliche Veränderung“ einer Maschine und daraus folgende Maßnahmen (z.B. Anpassung der Technischen Dokumentation)

• Schulung/ Unterstützung/ Beratung des Dokumentationsverantwortlichen gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

• Sicherheitsbewertung Ihrer Steuerung und Erstellung der entsprechenden Dokumentation.