Brandschutz

Brandschutzkonzepte

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorbeugen (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung), und welche die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).

Brandschutz ist vielschichtig und findet sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens wieder. Daher gibt es beispielsweise in Deutschland die Anforderungen an den Brandschutz in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften wie z. B. den Feuerwehrgesetzen und Bauordnungen der sechzehn Bundesländer sowie zahlreichen weiteren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien.

Brandschutz-Beauftragter

  • Der Brandschutzbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber benannte und speziell ausgebildete Person, die für den Branschutz zuständig ist
  • Vertrauen Sie uns als externen Brandschutzbeauftragten

Brandschutz-Gutachter

  • Sachverständiger für den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz
  • Das Aufgabengebiet eines Gutachters sind hauptsächlich Sonderbauten, wie z.B. gewerbliche Bauten
  • Wir erstellen für Sie Brandschutztechnische Gutachten

Fachbauleitung Brandschutz 

  • Es ist unabdingbar, dass Richtlinien, Verordnungen und sonstige Anforderungen für den baulichen Brandschutz stets eingehalten werden müssen. Die Umsetzung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen fällt dabei in den Verantwortungsbereich des Bauherren

  • Der Fachbauleitung Brandschutz wird bei der mängelfreien Gebäudeerstellung eine zunehmend höhere Relevanz zuteil. Die Fachbauleitung überprüft, ob das vorliegende Brandschutzkonzept baulich gesamtheitlich umgesetzt wird und unterstützt bei der Ausarbeitung von Brandschutzkonzepten

  • Im Zuge dessen unterstützen wir Sie sowohl bei der Qualitätssicherung als auch bei der vollständigen Dokumentation der brandschutztechnischen Anforderungen, die Grundvoraussetzung für die Brandschutzabnahme stellt

 

Brandschutz-Konzepte

Fluchtwege- / Rettungsplan

Der Fluchtwege- und Rettungsplan ist gemäß ASR A 2.3 eine Ergänzung des Sicherheitssystems einer baulichen Anlage. Gerne bauen wir für Sie einen Fluchtwege- und Rettungsplan auf.

Ausbildung / Unterweisung

Brandschutz-Helfer

  • gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes und der neuen techischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2)
  • Übernimmt im Fall von Bränden bestimmte Aufgaben der Brandbekämpfung