Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Betriebliches Gesundheitsmanagement besteht aus zwei Pflichtbausteinen. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (gem. §84 Abs. 2 SGB IX).  

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen geht es vor allem darum, durch die systematische Befragung und Beobachtung (subjektive vs objektive Analyse) von Mitarbeitern Rückschlüsse auf ihre psychische Belastung zu ziehen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung, gemäß:

§5 Arbeitsschutzgesetz
§3 Arbeitsstättenverordnung
§3 Betriebssicherheitsverordnung

Fördermöglichkeiten

Wir prüfen für Sie Fördermöglichkeiten für den Aufbau eines Betrieblichen Gesundheitsmanagementsystems und helfen Ihnen bei der Beantragung. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung:

  • Förderung durch gesetzliche Krankenkassen  
  • Einkommenssteuerbefreiung
  • Europäischer Sozialfonds