Datenschutzpraxis
Erstellen und Umsetzen eines Löschkonzepts im Betrieb
>>>Fortbildung für Mitarbeiter <<<
Kurzbeschreibung der Veranstaltung - Präsenzveranstaltung
Mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung im Jahre 2018 hat jede Person, deren Daten verarbeitet werden (der Betroffene) ein Recht auf Löschung (Art. 17 Abs. 1 DSGVO) und ein Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 Abs. 2 DSGVO). Dies hat zur Folge, dass sich zum Beispiel jedes Unternehmen oder jeder Verein (als Verantwortlicher) mit dem Thema Löschen und Vernichten von personenbezogenen Daten auseinandersetzten muss. Das regelmäßige Löschen von Daten nach Zweckentfall ist hier genauso zu beachten wie Löschungen oder Vernichtungen nach Ende einer Aufbewahrungsfrist oder nach Aufforderung des Betroffenen. Datenschutzverstöße werden immer häufiger durch die Aufsichtsbehörden mit hohen Bußgeldern geahndet.
Der Teilnehmer erhält Kenntnisse, wie ein Löschkonzept nach DSGVO erstellt werden kann und was bei der Umsetzung zu beachten ist.
Themenschwerpunkte
- Aufbewahrungsfristen
- Festlegung Umfang, Geltungsbereich und Verantwortung
- Bildung von Datenarten
- Definition von Löschregeln
- Nachweis der Löschung oder Sperrung
- Einordnung der Datenarten in Löschklassen
Zielgruppe
Mitarbeiter, die den Datenschutz unterstützen (Datenschutzkoordinatoren). Z.B.
- Geschäftsführung
- Verwaltung
- IT
Vorkenntnisse
Grundkenntnisse Datenschutz DSGVO / BDSG
Termine
19.09.2022 – 09.00 bis 12.30 Uhr
Teilnahmekosten je Schulungstermin
150,00 € zzgl. MwSt. je Person
Mindestteilnehmerzahl 7
Weitere Leistungen
Handout und Arbeitshilfen (Zugriff auf Cloud), Bescheinigung