Aufgaben
Es ist unabdingbar, dass Richtlinien, Verordnungen und sonstige Anforderungen für den baulichen Brandschutz stets eingehalten werden müssen. Die Umsetzung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen fällt dabei in den Verantwortungsbereich des Bauherren.
Der Fachbauleitung Brandschutz wird bei der mängelfreien Gebäudeerstellung eine zunehmend höhere Relevanz zuteil. Die Fachbauleitung überprüft, ob das vorliegende Brandschutzkonzept baulich gesamtheitlich umgesetzt wird und unterstützt bei der Ausarbeitung von Brandschutzkonzepten.
Unser Angebot
Gerne unterstützen wir Sie sowohl bei der Qualitätssicherung als auch bei der vollständigen Dokumentation der brandschutztechnischen Anforderungen, welche die Grundvoraussetzung für die Brandschutzabnahme stellt.